Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU) können Sie bequem bei uns durchführen lassen. Sollte hier ein Mangel festgestellt werden, so können wir diesen nach Absprache mit Ihnen sofort beseitigen.
Somit ersparen Sie sich eine etwaige Nachuntersuchung mit dem dafür anfallenden Zeitaufwand und den damit verbundenen Mehrkosten.
Die Prüfplakette wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats und Jahres ungültig. Die Jahreszahl steht in der Mitte, die oberste Zahl bezeichnet den Monat der nächsten Vorführung.
Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg. Die neue Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der Durchführung der Hauptuntersuchung, Die Vorschrift zur Rückdatierung wurde aufgehoben. Allerdings ist bei einer Fristüberschreitung der Vorführung zur Hauptuntersuchung von mehr als zwei Monaten eine vertiefte Untersuchung durchzuführen, für die eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr erhoben werden muss.